Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, müssen keine Elternbeiträge entrichten. Die Befreiung von der Beitragspflicht gilt allerdings nur, wenn die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird pauschal der Monatsbeitrag für Januar erlassen. Die zum 15. Januar 2021 fälligen Elternbeiträge für 16 Kitas und Horte der Stadt Zwickau werden somit nicht erhoben und eingezogen. Bereits überwiesene Elternbeiträge werden von der Stadt Zwickau umgehend wieder zurückgezahlt.
Die freien Träger erhalten von der Stadt Zwickau eine vom Freistaat Sachsen finanzierte Erstattung der Elternbeiträge für Januar 2021. Somit werden die Eltern, deren Kinder eine der 34 Kindertageseinrichtungen der freien Träger in Zwickau besuchen, von der Beitragszahlung für diesen Monat befreit. Über den Umgang mit bereits erhaltenen Zahlungseingängen entscheiden die freien Träger in eigener Hoheit.
Für jede weitere Woche ab 18. Januar 2021, in der die Kindertageseinrichtungen geschlossen bleiben, wird den Eltern ein Viertel des jeweiligen Monatsbetrages erlassen. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt zunächst bis zum 7. Februar 2021. Zum derzeitigen Stand kommen für den über den 17. Januar hinausgehenden Schließungszeitraum somit drei weitere Wochen hinzu. Damit steht in Aussicht, dass die Eltern voraussichtlich drei Viertel des Monatsbeitrags für Februar 2021 nicht bezahlen müssen.
Sollten die Schließungen der Kindertageseinrichtungen über den 7. Februar 2021 hinaus verlängert werden, kämen noch weitere Beitragserlasse hinzu. Über die endgültige Beitragsregelung für Februar wird nach Erhalt der weiteren Beschlüsse für diesen Zeitraum zum Ende Monats entschieden. Hierüber erfolgt eine gesonderte Information.