Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Auszeichnungsvorschläge können bis Ende Februar eingereicht werden
Bis 29. Februar 2020 können Verbände, Vereine, Kirchgemeinden, Parteien, Institutionen oder sonstige Einrichtungen und Gruppierungen wieder Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit einreichen.
Anlaufstelle ist das Amt für Familie, Schule und Soziales, Sachgebiet Haushalt und soziale Angelegenheiten, Hauptmarkt 1, Telefon 0375 834035.
Die notwendigen Antragsformulare/Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Rathaus, Hauptmarkt 1, Amt für Familie, Schule und Soziales,
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
erhältlich und auch im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten des o. g. Amtes (unter Formulare) eingestellt.
Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt im April 2020 und im Anschluss daran die Einladung der Auszuzeichnenden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
- Die Auszuzeichnenden müssen Bürger der Stadt Zwickau, 50 Jahre und älter und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
- Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen, mindestens 8 Stunden/Woche betragen und eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurück liegen.
- Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
- Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen in der Stadt Zwickau und seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
- Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit muss bereits fünf Jahre zurück liegen.