Auch an Silvester gelten die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Zu beachten sind insbesondere folgende Vorgaben:
- Feuerwerk: Der Feuerwerksverkauf ist untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist zwar nicht verboten. Es wird jedoch dringend davon abgeraten.
- Kontaktbeschränkung: Für Silvester gelten die auch sonst bestehenden Kontaktbeschränkungen. Treffen in der eigenen Häuslichkeit sind mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, dem Partner, der Partnerin oder Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, bis insgesamt maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.
- Ausgangssperre: Die sonst geltende Ausgangssperre ist in der Silvesternacht aufgehoben. Dementsprechend dürfen in der Silvesternacht die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus auch im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages verlassen werden.
- Alkohol: Auch an Silvester gilt, dass der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit verboten ist.
Zudem sind auch die weiteren Regelungen (z.B. Abstandregelungen, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung, Ausgangsbeschränkungen) unbedingt zu beachten. Die Corona-Schutz-Verordnung sowie ein FAQ (Antworten auf häufig gestellte Fragen) sind auf den Internetseiten des Freistaates Sachsen zu finden.