Das Landratsamt hat gestern Abend eine Ergänzung zu seiner Allgemeinverfügung „Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ bekannt gegeben. Demnach sind ab Freitag sowohl der Alkoholausschank als auch der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit generell verboten. Neue Regelungen betreffen auch den Besuch von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Jeder Bewohner bzw. Patient darf pro Tag maximal eine Besuchsperson empfangen. Diese muss eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen. Vor bzw. beim Betreten ist ein Antigentest durchzuführen, wobei ein Besuch nur bei negativem Ergebnis gestattet ist (alternativ: PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist).
Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 11. Dezember 2020 in Kraft. Sie steht – ebenso wie die Allgemeinverfügung vom 30. November – auf den Internetseiten des Landratsamtes zum Download zur Verfügung.