Das Baudezernat informiert:
Im Stadtgebiet kommt es wiederholt zu Überfüllungen der Container und zu Ablagerungen von Alttextilien oder anderen Abfällen im Bereich um die Container. Alttextilien können gemeinnützigen Organisationen gespendet oder gewerblichen Sammlern zur Verfügung gestellt werden. Für die Genehmigung ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. In diesem Verfahren wird die Stadtverwaltung Zwickau nicht beteiligt.
Aufgrund der hohen Nachfrage waren und sind die Lagerkapazitäten der Sammler zeitweise erschöpft. Durch die eingeschränkten Transportwege infolge der Corona-Pandemie war bzw. ist der Absatz der Alttextilien nicht oder nur unzureichend möglich. Die durchaus überörtliche Problematik ist der Stadtverwaltung bekannt. Um der Vermüllung an den Standorten entgegenzuwirken, wurden bereits im Juli Container an besonders brisanten Standorten auf Initiative der Stadt von den Betreibern abgezogen bzw. von der Stadt eingezogen. Ebenfalls mussten in der Vergangenheit Reinigungen von Standplätzen durchgeführt werden, deren Verursacher nicht ermittelt werden konnte.
Unabhängig davon sind die Alttextilsammler aufgefordert, die Standorte regelmäßig anzufahren und die Container zu entleeren sowie deren Umfeld zu bereinigen. Alle festgestellten Überfüllungen und Verunreinigungen werden umgehend dem verantwortlichen Betreiber zur Kenntnis gegeben und deren zügige Beseitigung wird verlangt.
In Anbetracht der derzeitigen kritischen Entsorgungslage appelliert die Stadtverwaltung Zwickau an alle Bürger, bei Vorfinden bereits überfüllter Container die eigenen Textilien wieder mit nach Hause zu nehmen und diese nicht neben den Containern abzustellen. Wer dies tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ebenso gehören kaputte Schuhe oder zerrissene sowie verschmutzte Textilien und Restabfall in die Restabfalltonne. Sperrmüll, Elektroschrott und Hausmüll sind separat zu entsorgen bzw. kann zur Entsorgung beim Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden.
Weiterhin ist die Stadt Zwickau bemüht, den Verschmutzungen entgegenzuwirken und für ein sauberes Stadtbild zu sorgen. Jedoch beschränken sich die direkten Eingriffsmöglichkeiten auf die Container und deren Umfeld, die auf städtischen Grundstücken aufgestellt sind. Für die Sauberkeit und Ordnung bei Containern, die sich auf privaten Grundstücken befinden, trägt grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer die Verantwortung. Insofern ist jeder Beteiligte angehalten, sich für ein sauberes Umfeld einzusetzen.