Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur
Die Sächsische Staatsregierung hat die Schließung aller Kindertageseinrichtungen und Schulen im Freistaat beschlossen. Ab Montag, den 14. Dezember 2020 findet nur noch eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege und Grundschulen sowie Horte statt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 8. Januar 2021. Zur konkreten Ausgestaltung der Betreuung über Weihnachten und Neujahr wird nochmals gesondert informiert.
Der für die Notbetreuung anspruchsberechtigte Personenkreis wird nach den Vorgaben des Landes eng gefasst. Nur bestimmte Berufe und Branchen (sog. systemrelevante Bereiche) können weiterhin die Betreuung in den Einrichtungen beanspruchen. Der Bedarf der Notbetreuung ist in der Einrichtung vor Ort mit dem entsprechenden Formular nachzuweisen. Die Betreuungszeit ist individuell abzusprechen und im Regelfall nur im Rahmen des nachgewiesenen Bedarfes möglich. Das Formular zur Gesundheitsbestätigung muss weiterhin täglich unterschrieben vorgelegt werden. Ansonsten kann keine Betreuung erfolgen.
In den Einrichtungen liegen alle Formulare aus. Die Unterlagen zur Notbetreuung sind außerdem auf den städtischen Internetseiten zu finden. In den Einrichtungen wurden die Eltern bereits in den letzten Tagen vorab informiert.