Das Tiefbauamt informiert:
Am 19. November fand – wie geplant - der Termin zur Cainsdorfer Brücke zwischen Vertretern der Erzgebirgsbahn und dem städtischen Tiefbauamt statt. Das Gespräch moderierte ein Vertreter der Deutschen Bahn AG, ein verantwortlicher Mitarbeiters des Kompetenzteams Bahn der DB AG war zugeschaltet. In der Beratung konnten verschiedene technische Sachverhalte geklärt werden. Zwischen Stadt und Erzgebirgsbahn bestehen aber noch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des finanziellen Umfangs zur Beteiligung am Gesamtprojekt.
Abgestimmt wurde, der im Rahmen einer Bundesanhörung herbeizuführenden Entscheidung zu folgen. Ein Anhörungstermin beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist für Februar 2021 avisiert. Erst nach der Verständigung über die Beteiligung am Gesamtprojekt kann eine Kreuzungsvereinbarung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz unterzeichnet werden. Diese wird benötigt, um mit einem Planfeststellungsverfahren Baurecht zu schaffen.
Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss und die Klärung der Finanzierung vorliegen, können die Bauleistungen zum Ersatzneubau der Brücke europaweit ausgeschrieben werden. In der mittelfristigen Investitionsplanung, die mit dem Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen wird, sollen finanzielle Mittel für den Ersatzneubau berücksichtigt werden.
Bis dahin bleibt das Brückenbauwerk unter der speziellen Beobachtung des Tiefbauamtes. Erst im Oktober diesen Jahres wurde - unter Hinzuziehung eines auf die Unterhaltung und den Neubau von Brückenbauwerken spezialisiertem Ingenieurbüros - eine Sonderprüfung am Bauwerk durchgeführt.
Neben der Begutachtung der allgemeinen Schäden bzw. deren Fortgang wurden im Rahmen dieser handnahen Brückensonderprüfung noch einmal tragwerksplanerische Ansätze genauer geprüft. Das Eigengewicht des Bauwerkes wurde hier in einer bisher nicht vorliegenden Genauigkeit ermittelt. Erste Abgleiche mit den Ansätzen in der vorliegenden Bestandsstatik (Nachrechnung aus 1994) kommen zu dem Ergebnis, dass bei Beibehaltung der vorhandenen Lasteinschränkungen ein kurzfristiger Nutzungsausfall aktuell nicht zu befürchten ist. Eine genaue Dokumentation wird in einem separat gefertigten Standsicherheitsnachweis erfolgen.
Der Gesamtzustand wurde dennoch mit der schlechtesten zu vergebenden Benotung – der Note 4 - bewertet.