Das Sächsische Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mitteilt, betreffen die neuen Regelungen Versammlungen und die Schließung von Angeboten und Einrichtungen. Die Verordnung tritt am Freitag (13. November) in Kraft und gilt bis einschließlich 30. November.
Demnach sind Versammlungen unter freiem Himmel ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.
Weitere Änderungen betreffen nach Ministeriumsangaben Regelungen zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§4). Volkshochschulen sind zu schließen und touristische Busreisen untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.
Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung ist unter www.coronavirus.sachsen.de zu finden oder steht unten zum Download zur Verfügung.