Bitte die Maskenpflicht und weitere Regeln der Corona-Schutz-Verordnung beachten!

veröffentlicht am: 09.11.2020

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Seit einer Woche ist die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Die Stadtverwaltung appelliert erneut an alle Zwickauerinnen und Zwickauer, die Regelungen zu beherzigen, um gemeinsam die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Zu den Vorgaben gehört neben Schließungen und dem allgemeinen Gebot, Kontakte zu reduzieren, beispielsweise auch die Pflicht, etwa in Fußgängerzonen oder auf Spielplätzen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. 

Das Verwenden einer Alltagsmaske ist unter anderem vorgeschrieben:

  • bei der Benutzung des ÖPNV einschließlich Taxis,
  • in Gesundheitseinrichtungen, wie z.B. Arztpraxen, Tageskliniken oder Reha-Einrichtungen,
  • in Einkaufszentren,
  • in öffentlichen Verwaltungen, Banken und Versicherungen,
  • in Fußgängerzonen, an Haltestellen und in Bahnhöfen (von 6 bis 24 Uhr),
  • auf den dem Sport- und Spiel gewidmeten Flächen, wie insbesondere den Spielplätzen (von 6 bis 24 Uhr, ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres),
  • in Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Läden.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausgenommen sind generell Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Grundsätzlich gilt außerdem, dass alle aufgefordert sind, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Außerdem sollte ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten und weitere Maßnahmen zur Ansteckungsvermeidung beachtet werden. Auch auf private Reisen und Besuche ist nach Möglichkeit zu verzichten.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Private Ansammlungen und Zusammenkünfte sowie Feiern in eigener Häuslichkeit sind mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen oder mit insgesamt maximal fünf Personen gestattet.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung, aus der alle Regelungen hervorgehen, oder ein FAQ mit häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten sind auf dem Infoportal des Freistaates Sachsen zu finden (www.coronavirus.sachsen.de). Die Stadtverwaltung bietet bereits seit März aktuelle Infos, Hinweise zu gültigen Regelungen oder wichtige Links unter www.zwickau.de/corona an.