Das Kulturamt informiert:
Mit der neuen Allgemeinverfügung vom Freitag, 30. Oktober 2020 hat der Freistaat Sachsen zum zweiten Mal dieses Jahr weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Betroffen sind davon auch Kultureinrichtungen und Bibliotheken.
Für die Zwickauer Ratsschulbibliothek ändert sich als Fachbibliothek nichts. Die geltenden strengen Hygienevorschriften bleiben bestehen und die Bibliothek in der Lessingstraße zu den bekannten Zeiten geöffnet.
Die Stadtbibliothek öffnet ausschließlich zur Medienausleihe, das Verweilen oder Arbeiten im Haus ist nicht gestattet. Alle geplanten Veranstaltungen entfallen. Das bisherige Hygienekonzept (Mindestabstand, Maske, begrenzte Personenzahl, Korbpflicht, begrenzte Zeit, Angabe der Kontaktdaten) muss eingehalten werden.
Das ist beim Besuch der Stadtbibliothek zu beachten:
Ab sofort wird der Aufenthalt in der Stadtbibliothek Zwickau auf 20 Minuten begrenzt. Verpflichtend ist außerdem die Erfassung der Kontaktdaten und das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.
Aufgrund der aktuell wieder ansteigende Infektionszahlen im Landkreis Zwickau und der daraus resultierenden Allgemeinverfügung des Landkreises vom 13.10.2020, ist die Stadtbibliothek Zwickau verpflichtet, die Kontaktdaten aller Besucher zu erfassen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie durch unser Bibliothekspersonal.
Das Formular zur Erfassung der Kontaktdaten kann auf der Webseite heruntergeladen und schon vorab ausgefüllt werden, um die Situation am Einlass zu entzerren.
- Der Zutritt zur Stadtbibliothek wird nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gewährt.
- Bitte beachten Sie den Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen.
- Bei Erkältungssymptomen bitte zuhause bleiben, es wird kein Zutritt gewährt!
- Der Aufenthalt in der Bibliothek ist nur zur Abgabe und Ausleihe möglich.
- Eine Nutzung als Treffpunkt und Lernort ist derzeit ausgesetzt.
- Letzter Zutritt ist 17.30 Uhr.
- Der Zugang zur Stadtbibliothek ist vorübergehend beschränkt und nur mit Bibliothekskorb möglich.
- Versuchen Sie möglichst nicht mit der ganzen Familie zu kommen.
- Es kann aufgrund des beschränkten Zutritts zur Wartezeiten kommen.