Der Landkreis Zwickau hat gestern eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben, die bereits heute (13. Oktober) in Kraft tritt. Mit dieser werden die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft. Grund ist, dass innerhalb der vergangenen sieben Tage die Zahl der Neuinfektionen bei mehr als 35 pro 100.000 Einwohner lag.
Zu den Regelungen in der Allgemeinverfügung gehören unter anderem:
- Veranstalter und Betreiber von Betrieben, Sportstätten, Gastronomie, Hotels, Beherbergungsstätten sowie Ansammlungen im öffentlichen Raum müssen – für eine etwaige Kontaktverfolgung - personenbezogene Daten erheben.
- Private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit werden auf max. 25 Personen beschränkt
- Familienfeiern in Gaststätten oder von Dritten überlassenen, voneinander getrennten Räumlichkeiten dürfen mit max. 50 Personen aus dem Freundes-, Bekannten- und Familienkreis stattfinden
- Betriebs- und Vereinsfeiern sind bis max. 25 Personen erlaubt
- Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern sind untersagt
- Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu fünf weiteren Personen.
- Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern ist mit Ausnahmen untersagt. Ausgenommen sind beispielsweise Besuche von nahen Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospizen zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. Im Einzelfall kann aus wichtigen Gründen eine Ausnahme auch beim Landratsamt beantragt werden.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist bitte unbedingt zu beachten. Diese ist auf den Internetseiten des Landratsamtes zu finden.