Das Ordnungsamt informiert:
Seit 10. September 2010 galt zwischen der Stadt und dem Landkreis Zwickau zur Rückübertragung von Kreisaufgaben aus dem Gewerberecht ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag. Insbesondere die Bewachungserlaubnisse nach § 34a der Gewerbeordnung und die Erlaubnisse für Makler, Darlehensvermittler, Bauherrn und Baubetreuer nach § 34c der Gewerbeordnung wurden bisher durch das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Zwickau erteilt.
Nach 10 Jahren läuft der Vertrag nun zum 9. September 2020 aus. Nach diesem Termin werden u.a. die vorgenannten Erlaubnisse nur noch beim Landratsamt Zwickau erteilt. Mit dem Aufgabenübergang wird auch Personal von der Stadtverwaltung Zwickau an das Landratsamt Zwickau abgegeben.
Die Ordnungsämter der beiden Behörden stehen für Fragen und Auskünfte gern zur Verfügung.