Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen, die ab Montag, 31. August 2020 bis 21. Februar 2021 gilt, bleiben die kommunalen Kindertageseinrichtungen/Horte im Regelbetrieb geöffnet. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind dabei weiterhin gültig.
Das Formular „Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote sowie der Infektionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie“ der Allgemeinverfügung ist einmalig von allen Eltern der zu betreuenden Kinder in Kita und Hort unterschrieben vorzulegen und verbleibt bis Mitte Februar in der jeweiligen Einrichtung.
Das Formular zur „Gesundheitsbestätigung“ der Allgemeinverfügung muss täglich von den Eltern der zu betreuenden Kinder in Kitas unterschrieben vorgelegt werden. Ansonsten kann keine Betreuung erfolgen. Für die Hortkinder ist dies nicht mehr erforderlich.