Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas tritt am 18. Juli 2020 in Kraft und gilt bis zum 30. August 2020. Damit wechseln auch die städtischen Kinderhorte mit Beginn der Sommerferien in den Regelbetrieb. Für Kitas und Horte gelten weiterhin die allgemeinen Corona-Hygienebestimmungen. Insbesondere sind beim Betreten der Kita-Gelände Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Das Formular Gesundheitsbestätigung ist weiterhin täglich unterschrieben in den Einrichtungen vorzulegen.