Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen, die ab 29. Juni 2020 gilt, können die kommunalen Kindertageseinrichtungen wieder im Regelbetrieb zwischen 6 und 17 Uhr öffnen. Die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sind dabei weiterhin gültig.
Die Hortbetreuung findet weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb statt, das heißt in festen Gruppen, mit bestimmten Erzieherinnen und Erziehern sowie in festgelegten Räumen. In begründeten Einzelfällen können erweiterte Öffnungszeiten durch die Eltern auch im Hortbereich in Anspruch genommen werden. Ein Regelbetrieb für den Hortbereich ist ab 20. Juli 2020 in Aussicht gestellt.
Das Formular zur Gesundheitsbestätigung muss weiterhin täglich unterschrieben vorgelegt werden. Ansonsten kann keine Betreuung erfolgen. Neu ist, dass die Bestätigung nur noch bzgl. der Gesundheit des Kindes abgegeben werden muss.