Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Aufgrund der neuen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen, die ab 6. Juni 2020 gilt, öffnen die kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie Horte weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr. Genauso muss auch zukünftig das Formular zur Gesundheitsbestätigung täglich unterschrieben vorgelegt werden. Ansonsten kann keine Betreuung erfolgen. Alle anderen Festlegungen bleiben unverändert. Dies betrifft insbesondere die Hol- und Bringezonen sowie die Betreuung der Kinder in festen Gruppen mit gleichbleibenden Personal in festen Räumlichkeiten.
Wegen der fortdauernden eingeschränkten Betreuungsdauer von täglich höchstens neun Stunden, werden in den kommunalen Einrichtungen für den Monat Juni für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.