Vereine und Privatpersonen haben noch die Möglichkeit, Fördergelder bei der Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie zu beantragen. Für entsprechende Vorhaben stehen der Aktions-, der Kleinstprojekte- und der Jugendfonds zur Verfügung. Themen können beispielsweise die Gedenk- und Erinnerungskultur, interkulturelle und interreligiöse Begegnung, politische Teilhabe, Projekte gegen Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus oder das Sichtbarmachen alternativer Lebensentwürfe sein.
Im Aktionsfonds stehen nach Angaben der Koordinierungsstelle 50.000 Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind hier nur Vereine. Die Projekte sollen sich der Verbesserung der demokratischen Kultur in Zwickau widmen und noch im Jahr 2020 umgesetzt werden. Nächste Antragsfrist ist der 5. Juni 2020. Der Begleitausschuss tagt am 30. Juni 2020 und entscheidet über die Förderung.
Im Kleinstprojektefond können auch Privatpersonen Anträge stellen. Es gibt keine Antragsfrist, die Förderung darf 500 Euro nicht überschreiten.
Im Jugendfonds stehen 13.000 Euro für Projekte zur Verfügung, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in Zwickau widmen. Hier sind nur Vereine antragsberechtigt. Es gibt ebenfalls keine Antragsfristen.
Alle Fristen und die Ziele, an denen sich Projekte orientieren müssen, sind auf der Internetseite der Zwickauer Partnerschaft für Demokratie zu finden. Für Fragen steht auch die Koordinierungsstelle zur Verfügung, die ihren Sitz im Alten Gasometer hat.