Nicht vergessen: Der Coronavirus hat auch an Feiertagen keinen Urlaub

veröffentlicht am: 19.05.2020

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Angesichts der bevorstehenden Feiertage erinnert die Stadtverwaltung an die wichtigen Verhaltensregeln der gültigen Corona-Schutz-Verordnung, wie das Einhalten des Mindestabstandes oder das – abgesehen von spezifischen Ausnahmen – prinzipielle Verbot von Ansammlungen und Veranstaltungen. Um ein erneutes Ansteigen der Infektionen zu vermeiden, erfordern die inzwischen eingeleiteten Lockerungen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger. 

Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß betont: „Viele sind erleichtert, dass etliche Einschränkungen zurückgenommen wurden und wir uns wieder freier bewegen können. Nun liegt es vor allem in unserer Hand, wie es weiter geht. Beachten Sie bitte die Hygiene- und Verhaltensregeln. Letztlich wird es davon abhängen, ob es eine zweite Welle gibt und ob erneute Einschränkungen erforderlich sind. Der Virus ist nicht aus der Welt und macht auch an Feiertagen keinen Urlaub!“

Mit der Corona-Schutz-Verordnung hat der Freistaat Sachsen unter anderem folgende Regelungen erlassen:

  • Einzuhalten ist der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern, wo immer dies möglich ist.
  • Ansammlungen und Veranstaltungen bleiben untersagt (gilt auch, wenn das Treffen nicht im öffentlichen Raum stattfindet).
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ausschließlich alleine und mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, sowie mit Personen, für die ein Sorge-oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes gestattet.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird dringend empfohlen – im ÖPNV, in Geschäften und in einigen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken, Museen, etc.) ist das Tragen Pflicht.

Verstöße gegen die Verordnung können mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden. Für unzulässige Gruppenbildung, die Nichteinhaltung des Mindestabstandes oder den Verstoß gegen das Verbot der Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen sind im Bußgeldkatalog Sachsens beispielsweise Regelsätze in Höhe von 150 Euro vorgesehen.

Zu beachten ist, dass der Landkreis Zwickau ein „Corona-Hotspot“ in Sachsen ist. Mit 845 laborbestätigten Covid 19-Fällen* sind hier absolut betrachtet die meisten Erkrankungen zu verzeichnen. Pro 100.000 Einwohner sind dies 266 Fälle - ebenfalls deutlich mehr als im „nächstplatzierten“ Vogtlandkreis (186) oder dem Erzgebirgskreis (163). In Zusammenhang mit der Pandemie waren im Landkreis 46 Todesfälle zu beklagen – so viel wie in keinem anderen Landkreis und keiner kreisfreien Stadt Sachsen. In der Stadt Zwickau wurden insgesamt 216 Corona-Fälle registriert – mehr als im deutlich größeren Chemnitz (202) oder dem Landkreis Leipzig mit seinen über 250.000 Einwohnern (191). 

Pia Findeiß: „Setzen wir die Lockerungen und die Gesundheit nicht aufs Spiel! Achten Sie auf sich, ihre Angehörigen und ihre Mitmenschen. Bleiben Sie gesund!“

Informationen zur Corona-Schutz-Verordnung, wichtige Links und aktuelle Meldungen sind unter www.zwickau.de/corona zu finden.

*Stand: 18. Mai 2020, Quelle: Landkreis Zwickau/ Freistaat Sachsen