Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Am Montag, dem 18. Mai, beginnt auch in den Kinderhorten der eingeschränkte Regelbetrieb entsprechend der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen. Die kommunalen Einrichtungen öffnen bis auf Weiteres zwischen 7 und 16 Uhr. Die Betreuung findet in festen Gruppen in den jeweiligen Kinderhorten statt. Diese sind festen pädagogischen Fachkräften sowie Räumen zugeordnet. Hierbei ist es möglich, dass sich neue Gruppenkonstellationen ergeben.
Wichtig ist die täglich unterschriebene Vorlage des Formulars „Gesundheitsbestätigung“. Fehlt diese, können die Kinder entsprechend der Allgemeinverfügung nicht in Betreuung genommen werden. Es werden grundsätzlich nur gesunde Kinder betreut.
Das Amt für Familie, Schule und Soziales bittet alle Eltern, sich individuell in ihren Kinderhorten zu informieren.