Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:
Die seit 18. März 2020 geltenden Schließung der Kindertageseinrichtungen wurden mit der nun erlassenen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen bis 22. Mai 2020 verlängert. Für Eltern, die keine Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nutzen, werden auch bis zum 24. Mai 2020 weiterhin keine Elternbeiträge erhoben. Die Ausfallkosten tragen Kommunen und Freistaat gemeinsam.
Wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe im Mai in Anspruch nimmt, muss die Elternbeiträge ab Mai 2020 wieder entrichten. Bisher waren auch diese Eltern von der Zahlung freigestellt. In der Kindertagespflege ist seit dem 4. Mai 2020 die Betreuung wieder uneingeschränkt möglich. Das bedeutet, dass hierfür die regulären Elternbeiträge fällig werden.