Der Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau informiert:
Anmeldung und Beachtung der Hygieneregeln sind erforderlich
Die in der vergangenen Woche vom Sächsischen Kabinett beschlossene neue Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht Vereinen die Nutzung von Außensportstätten. Der Sportstättenbetrieb hat dementsprechend heute die Vereine und die weiteren Partner, die über gültige Nutzungsverträge verfügen, informiert, dass ab dem morgigen Dienstag (5. Mai) die entsprechenden Einrichtungen grundsätzlich wieder genutzt werden können. Voraussetzung ist, dass der Zeitpunkt des Trainingsstarts mit dem Eigenbetrieb abgestimmt wird. Zudem müssen auch in diesem Bereich die Hygieneregeln in jedem Fall beachtet werden.
Die Nutzung der Sportanlagen durch die Öffentlichkeit ist entsprechend der Regelungen des Freistaates nicht möglich. Der Betrieb von Innensportstätten, Bädern, Fitness- und Sportstudios, Saunas und Dampfbäder bleibt derzeit ebenfalls untersagt.
Bei der Nutzung der Sportstätten sind vor allem folgende Aspekte zu beachten:
- für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln während des Trainingsbetriebes ist der Nutzer verantwortlich
- Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten
- der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist stets einzuhalten, jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden
- die Nutzung von Umkleiden/Duschen ist nicht gestattet
- die Toilettennutzung ist unter Beachtung der Hygieneregeln in den Sportanlagen möglich
- Trainingsgeräte müssen nach Trainingsende vom Nutzer desinfiziert werden
Der Sportstättenbetrieb steht den Vereinen bei Fragen gerne zur Verfügung. Über die Hygieneregeln wurden auch die Sportvereine informiert, die Trainingsstätten gepachtet und damit für deren Betrieb verantwortlich sind.