Von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Wie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mitteilt, stehen die Unterlagen auf den Internetseiten der Landesdirektion zur Verfügung. Nach Angaben des SMWA können Firmen einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate) bekommen.
Unterstützt werden Ausbildungsbetriebe, die nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben und die von Kurzarbeit betroffen sind. Zusätzlich zu dem ausgefüllten Antrag hat die für die Ausbildung zuständige Stelle wie beispielsweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, das jeweilige Ausbildungsverhältnis, für das die Förderung beantragt wird, zu bestätigen. Das erforderliche Formular ist ebenfalls auf den Internetseiten der Landesdirektion verfügbar. Dort sind auch weitere Hinweise zur Förderung sowie die Kontaktdaten zu finden.