Hinweis: Der Freistaat Sachsen hat heute (16. April) eine Korrektur zu der gestern versandten Medieninformation verschickt. Beispielsweise sollen nun - entgegen der gestrigen Aussagen - Museen doch geschlossen bleiben. Geändert haben sich auch die Hinweise zu Läden, die öffnen dürfen. Wir haben nun unsere Information an die Korrekturmeldung angepasst.
Die Einschränkungen zum Schutz vor einem Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus werden in Sachsen ab kommender Woche teilweise gelockert. Das teilte die Staatsregierung nach einer Kabinettssitzung mit. Bereits am Nachmittag war die Abstimmung der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erfolgt. Eine völlige Aufhebung aller Beschränkungen und Schließungen wurde als verfrüht verworfen, damit das Infektionsrisiko nicht wieder ansteigt.
Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) informiert, sollen die geänderten Regelungen in einer Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben werden. Wenn das Kabinett dieser - geplant: morgen - zustimmt, soll diese Verordnung am Montag, 20. April 2020 in Kraft treten und zunächst bis 3. Mai 2020 gelten.
Entfallen sollen die generellen Ausgangsbeschränkungen. Menschen brauchen dann ab kommenden Montag keinen triftigen Grund mehr, um das eigene Haus zu verlassen. Bleiben werden die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern. Das Tragen von Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen wird ausdrücklich empfohlen. Gültig bleibt auch das Verbot von Ansammlungen von Menschen. Veranstaltungen sind ebenfalls untersagt. Auch die Schließung von Hotels und Gastronomie gilt weiter. Museen, Gedenkstätten, zoologosche und botanische Gärten sollen ebenfalls geschlossen werden.
Zusätzlich zu den bisher geöffneten Läden können künftig alle Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. Autohäuser, Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen können unabhängig von der Verkaufsfläche geöffnet werden. Abhol- und Bringedienste sowie Paketzustellungen sind auch weiterhin erlaubt.
Bestehen bleiben entsprechend der Mitteilung des Ministeriums die Besuchsverbote von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen zum Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Hauptziel sei weiterhin, dass Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich vor Infektionen geschützt werden und das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich zu vermeiden, um Gesundheit und Leben zu schützen sowie das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren.