Das Tiefbauamt informiert, dass im Zusammenhang mit dem neu gefassten Sächsischen Straßengesetz zum 13. Dezember 2019 gemäß § 54 Absatz 3 SächsStrG für Bestandsverzeichnisse über öffentliche Straßen, Wege und Plätze folgende neue Stichtagsregelungen eingeführt worden sind:
„Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen.“
Sollten Bürger ein berechtigtes Interesse an der Eintragung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes in das Bestandsverzeichnis der öffentlichen Straßen der Stadt Zwickau haben, wird darum gebeten, dieses Interesse innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich an die Stadtverwaltung Zwickau zu richten (Tiefbauamt, Postfach 200 933 in 08009 Zwickau).
Für Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Tiefbauamtes gern zur Verfügung.