Das Ordnungsamt informiert:
Zu den langen und lieb gewordenen Traditionen gehören die Brauchtumsfeuer am 30. April. In diesem Jahr können die „Hexenfeuer“ aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Daran erinnert das Ordnungsamt.
Die Stadtverwaltung hatte bereits am 23. März mitgeteilt, dass die Brauchtumsfeuer in diesem Jahr nicht möglich sind und bereits erteilte Bescheide ihre Gültigkeit verlieren. Anlass für dieses Vorgehen war, etwaige persönliche Kontakte zu vermeiden, die bei der Abgabe von Brennmaterial entstehen könnten. Ziel war und ist außerdem, einen Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten.
Der Verzicht auf Hexenfeuer und auf die jeweiligen Veranstaltungen entspricht zudem den Regelungen der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. In dieser ist unter anderem bestimmt, dass Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt sind und dass nach Möglichkeit ein Mindestabstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist entsprechend der Verordnung ausschließlich alleine oder in Begleitung der Partnerin oder des Partners beziehungsweise mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person gestattet.
Entsprechend der gültigen Polizeiverordnung der Stadt Zwickau sind ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde generell nur Koch-, Grill-und Wärmefeuer in befestigten Feuerstätten und in handelsüblichen Geräten außerhalb von öffentlichen Straßen und von Grün- und Erholungsanlagen gestattet. Unter Beachtung dieser Regelung und des Brandschutzes wäre es maximal denkbar, zusammen mit dem eigenen Hausstand und maximal einer weiteren Person ein (sehr) kleines Walpurgisfeuer im privaten Bereich durchzuführen.
Das Ordnungsamt wird am Donnerstag Kontrollen im Stadtgebiet durchführen.