Bitte der Stadtverwaltung: Verhaltensregeln unbedingt beachten!
Die bisher gesperrten Parkanlagen werden wieder geöffnet. Das Garten- und Friedhofsamt beginnt am Vormittag, die entsprechenden Schilder und Sperreinrichtungen sukzessive abzubauen. Zwickauerinnen und Zwickauer haben damit wieder die Möglichkeit, die Parks beispielsweise für Spaziergänge zu nutzen. Allerdings sind weiterhin unbedingt die Regelungen insbesondere der Corona-Schutz-Verordnung sowie die allgemeinen Verhaltensregeln zu beachten.
Die Stadt hatte am 20. März alle Parks gesperrt, mit Ausnahme des Schwanenteichareals und des Waldparks. Damit sollte ein Beitrag geleistet werden, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. Zuvor waren wiederholt Menschenansammlungen in den Grünanlagen festgestellt worden.
Von heute (17. April 2020), 15 Uhr an können die „grünen Oasen“ der Stadt wieder genutzt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn im Einzelfall noch Absperrungen vorhanden sein sollten. Ansammlungen, Veranstaltungen, Feiern oder andere Gruppenaktivitäten sind weiterhin nicht gestattet. Ebenso sollten in jedem Fall der Kontakt mit anderen Menschen vermieden sowie die Abstandsregelungen eingehalten werden. Entsprechend der derzeit noch gültigen Corona-Schutz-Verordnung sind auch die Ausgangsbeschränkungen zu beachten. Spielplätze bleiben weiterhin gesperrt.