Das Bürgeramt informiert:
Die für den 7. Juni 2020 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 28. Juni 2020 geplante Oberbürgermeisterwahl der Stadt Zwickau wurde mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreises Zwickau vom 30. März 2020 abgesagt. Gemäß der Festlegung des Freistaates Sachsen darf eine Nachwahl nicht vor dem 20. September 2020 stattfinden. Den genauen Wahltermin bestimmt der Stadtrat.
Alle Wahlhelferanmeldungen, welche bis zum 26. März 2020 eingegangen waren, bleiben für die neuen Termine gültig, solange sie nicht von den Wahlhelfern selbst zurückgenommen werden. Sollten Personen, die sich für die Übernahme dieses Ehrenamtes bereit erklärten, bereits heute wissen, dass sie im Herbst nicht als Wahlhelfer zur Verfügung stehen, sollte dies dem Bürgeramt bitte per Mail, Fax oder auf dem Postweg mitgeteilt werden. Eine telefonische Absage ist nicht möglich.
Sobald die neuen Wahltermine durch den Stadtrat festgelegt wurden, wird die Stadtverwaltung unter www.zwickau.de/wahlen auch wieder das bekannte Onlineformular zur Wahlhelferanmeldung freischalten.
Kontakt:
Bürgeramt, Sachgebiet Wahlen, PF 20 09 33, 08009 Zwickau
Fax: 0375 831212
E-Mail: wahlhelferzwickaude