Das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz informiert:
Wer in Zwickau bauen möchte, muss laut Sächsischer Bauordnung (SächsBO) im Amt für Bauordnung und Denkmalschutz einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird seitens der Bauaufsichtsbehörde innerhalb von 3 Monaten - ggf. auch unter Einbeziehung Dritter - geprüft und darüber entschieden.
Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen. Diese kann seitens der Bauaufsichtsbehörde unter Angabe eines wichtigen Grundes um höchstens zwei Monate verlängert werden. Ist das der Fall, müssen dem Bauherrn der Grund und der voraussichtliche Zeitpunkt der Entscheidung mitgeteilt werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation möchte das Amt für Bauordnung schon einmal vorsorglich darauf hinweisen, dass es u. U. auch zu Verzögerungen in Beschlussverfahren von Bauanträgen kommen könnte. Das kann sich vor allem auch dann ergeben, wenn hinzugezogene Dritte aus vorgenannten Gründen ihre Regelfrist nicht einhalten können und somit keine abschließende Entscheidung getroffen werden kann.
Derart Einschränkungen im Dienstbetrieb stellen nach § 69 Abs. 4 Satz 4 der SächsBO einen wichtigen Grund zur Verlängerung des Beschlussverfahrens dar, der seitens der Behörde ohne weitere schriftliche Mitteilung eine Verlängerung von bis zu zwei Monaten rechtfertigt.