Das Rechtsamt informiert:
Die Stadt Zwickau sucht für die bevorstehende Wahl durch den Stadtrat einen/eine Friedensrichter/in für den Schiedsbezirk „Zwickau-Nord“ sowie einen/eine Friedensrichter/in für den Schiedsbezirk „Zwickau-Süd“. Die für eine Dauer von fünf Jahren ehrenamtlich berufenen Friedensrichter/innen schlichten bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten als auch strafrechtlichen Privatklagesachen, in denen die Schiedsstelle das Sühneverfahren durchführt. Darunter fallen u. a. Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, Nachbarrechte, Mietstreitigkeiten sowie Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Bewerber sollten nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt als Friedensrichter geeignet sein, sollten im Bezirk der Schiedsstelle wohnen und bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Des Weiteren dürfen auf die Bewerber die im § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes genannten Ausschlussgründe nicht zutreffend sein.
Alle am Amt des Friedensrichters interessierten Personen sind aufgerufen, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 18. Mai 2020 an die Stadtverwaltung Zwickau, Rechtsamt, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau zu richten.
Die Bewerbungsbögen stehen im Internet zur Verfügung oder können telefonisch beim Rechtsamt abgefordert werden. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht möglich. Weitere Informationen zur Wahl und Tätigkeit der Friedensrichter sind unter www.zwickau.de/rechtsamt und unter der Rufnummer 0375 833008 erhältlich.