Hinweis: Diese Regelung gilt bis auf Weiteres und damit über den 30. April hinaus. Über Änderungen wird rechtzeitig informiert.
Bei unaufschiebbaren Angelegenheiten: Bitte Termin vereinbaren
Von morgen (Donnerstag, 19. März 2020) an und voraussichtlich bis 30. April 2020 entfallen die Öffnungszeiten der städtischen Büros und Ämter. Die Erreichbarkeit per Telefon oder E-Mail bleibt jedoch gegeben. Mit dieser Maßnahme orientiert sich die Stadtverwaltung an der vom Freistaat gestern erlassenen Allgemeinverfügung. Es soll sowohl ein Beitrag geleistet werden, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzugrenzen als auch um die dauerhafte Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten.
Dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten werden daher nur noch nach vorheriger Terminabsprache und -vergabe bearbeitet. Die Kontaktdaten der Ämter und Büros sind unter https://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung.php zu finden. Auf den jeweiligen Ämterseiten finden Bürgerinnen und Bürger außerdem die jeweiligen Dienstleistungen, Rechtsgrundlagen oder Formulare.
Für allgemeine Fragen steht der Bürgerservice ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buergerservicezwickaude). Die Erreichbarkeit ist zu den am Montag veröffentlichten Zeiten gegeben (Montag: 8-15 Uhr, Dienstag: 9-18, Uhr, Mittwoch: 8-13 Uhr, Donnerstag: 8-15 Uhr, Freitag: 8-13 Uhr, Samstag: 8-13 Uhr).
Entsprechend der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Benutzen der Spiel- und Bolzplätze einschließlich der Skateranlagen in unserer Stadt untersagt. Eine entsprechende Beschilderung der Plätze wird kurzfristig vorgenommen. Die Familienangehörigen werden gebeten, die Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Im Vordergrund steht hierbei, wie bei vielen anderen eingreifenden Festlegungen, die Unterbrechung der Infektionskette.