Das Ordnungsamt/die Straßenverkehrsbehörde informiert:
Gesetzesnovelle ermöglicht weitere verkehrsberuhigte Maßnahmen im Stadtgebiet
Kinder möchten immer in Bewegung sein, ob zu Hause, im Urlaub, in den Ferien – und erst recht nach einem anstrengenden Schultag hinter der Schulbank. Besonders jüngere Kinder können noch nicht wirklich zwischen Garten und Parkplatz, Bürgersteig und Straße unterscheiden. Sie laufen und springen wie immer und reagieren auf äußere Einflüsse spontan: Dadurch wird ihr Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer unberechenbar.
Mit verkehrsberuhigten Maßnahmen werden Straßen sicherer, vor allem für Kinder. In Zwickauer Wohngebieten sind Tempo-30-Zonen seit vielen Jahren selbstverständlich, auch streckenbezogene Temporeduzierungen von 50 auf 30 km/h – nicht aber in sensiblen Bereichen wie vor Kitas und Schulen – zumindest nicht überall. Rund 77 Prozent der Zwickauer Einrichtungen befinden sich bereits im Geltungsbereich verkehrsberuhigender Maßnahmen (Tempo-30-Zone, Sackgasse, Spielstraße etc.), wie z. B. die Nicolaischule in der Innenstadt, das Peter-Breuer-Gymnasium in der Georgenstraße und die Kita „Krümelkiste“ in der Stephan-Roth-Straße. Bei den restlichen 23 Prozent fehlte der Stadt bisher die gesetzliche Grundlage, ähnliche Maßnahmen zur Sicherheit der Kinder anzuordnen.
Das hat sich jedoch geändert. Seit der Gesetzesnovelle 2017 ist die Hürde für Tempo 30 deutlich gesunken. Voraussetzung war bislang eine vorhandene Gefahrenlage, die das gewöhnliche Verkehrsrisiko erheblich übersteigt. Durch die Änderung ist dies nicht mehr zwingend nötig. Den größeren Handlungsspielraum nahm die Stadt Zwickau nicht nur wohlwollend zur Kenntnis, sondern begann zeitnah mit der Planung und Umsetzung verkehrsberuhigender Maßnahmen und Ergänzungsbeschilderungen in den noch ausstehenden Kita- und Schulbereichen. Das betraf vor allem die Einrichtungen, die unmittelbar an (Hauptverkehrs-)Straßen liegen.
In folgenden Bereichen konnten nun - im Zusammenhang mit der StVO-Novelle - noch streckenbezogene Temporeduzierungen auf 30 km/h umgesetzt werden:
- Ernst-Grube-Straße (Kita Planitzer Kinderwelt),
- Uthmannstraße (Kita Spaßvogel),
- Straße der Einheit (Kita Crossener Muldenstrolche),
- Wostokweg (Kita Sputnik),
- Lunikweg (Kita Wassertröpfchen),
- Lunikweg (Hort Wichtelhaus),
- Dr. Friedrichs-Ring (Kita Stadtstrolche), mit Zusatzbeschilderung „Freiwillig 30“,
- Freiheitsstraße (Kita Am Wasserturm),
- Kiesweg (Kita Auerbach),
- Crimmitschauer Straße abseits (Kita Kinderland),
- Schneppendorfer Straße (Grundschule Crossen),
- Uthmannstraße (Schillerschule), mit Zusatzbeschilderung „Freiwillig 30“.
Die Bielstraße in Höhe Dr.-Martin-Luther-Grundschule wurde mit „Freiwillig 30“ beschildert. Noch ausstehend ist die Beschilderung im Bereich der Kita „Grüner Hof“ in der Saarstraße. Hier wurde eine Tempo-30-Zone angeordnet. Diese bildet den Abschluss der Beschilderungen. Damit verfügen dann alle Zwickauer Kitas, Grund-, Ober-, Förderschulen und Gymnasien über ein verkehrsberuhigtes Umfeld.
Bisherige Erfahrungen/Anordnungen haben gezeigt, dass keine weiteren Unfallhäufungen in Bereichen mit Tempo-30-Zonen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zu verzeichnen sind und sich diese somit bewährt haben. In verkehrsberuhigten Bereichen ereignen sich nicht nur weniger Unfälle, da Gefahren früher erkannt werden, die Autofahrer nehmen auch mehr Rücksicht auf Kinder. Außerdem werden Lärm und Abgase reduziert und auch die Qualität des Wohnumfeldes steigt.
Abstimmt, angeordnet und umgesetzt wurden alle Maßnahmen in der Arbeitsgruppe Verkehrsorganisation unter Leitung der Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit dem Tiefbauamt, der Polizei und den Unternehmen des ÖPNV.