Das Stadtplanungsamt und das Garten- und Friedhofsamt informieren:
Das Fördergebiet erweiterte Bahnhofsvorstadt wurde 2015 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt und mit Bescheid vom 14. Dezember 2015 in das Integrierte Handlungskonzept Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufgenommen. Die Grundlage hierfür war das vom Stadtrat am 29. Oktober 2015 beschlossene Integrierte Handlungskonzept zu diesem Gebiet (BV/164/2015). Im Nachgang zur Gebietsaufnahme wurden alle Maßnahmen dieses Konzeptes bei der SAB einzeln vorgestellt und nach weiteren Planungen beantragt, da für jede Einzelmaßnahme ein gesonderter Zuwendungsbescheid notwendig ist.
Nach intensiver Zusammenarbeit zwischen SAB, dem Staatsministerium des Innern (SMI) und dem Stadtplanungsamt Zwickau in den vergangenen Jahren erhielt die Stadt Zwickau Ende August die Zuwendungsbescheide für die letzten noch offenen Einzelmaßnahmen im Fördergebiet. Mit diesen Bescheiden liegen für alle derzeit förderfähigen Einzelmaßnahmen die Zuwendungsbescheide vor.
Die letzten Zuwendungsbescheide betreffen die Maßnahmen „Teilbereich VII - Langer Teich“ und „Teilbereich X Revitalisierung ehemaliger Schwanenschlossstandort“. Beide Maßnahmen befinden sich im Schwanenteichpark und können nun in den nächsten beiden Jahren realisiert werden.
Der Bau- und Verkehrsausschuss hat den jeweiligen Vorhabensbeschluss für die Maßnahmen in seiner Sitzung am 6. Mai 2019 beschlossen. Die Hauptziele der Maßnahme „Teilbereich VII - Langer Teich“ sind die ökologische Aufwertung und Gewässerstrukturverbesserung durch Entschlammung und Ufersanierung sowie die Verbesserung der Steuerung von Wasserzu- bzw. Wasserabführung, die Verbesserung der CO2-Bindung durch Renaturierung in Verbindung mit der Gewässer- und Feuchtzonenbepflanzung. Zudem sind die Aufwertung des Gartendenkmals Schwanenteichpark durch die Instandsetzung angrenzender Parkwege und der Besucherterrasse sowie die Regeneration des Gehölzbestandes ein Bestandteile des Projektes.
Für die Maßnahme Langer Teich wurden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 991.450 EUR anerkannt. Der 20%ige städtische Eigenanteil beträgt 198.290 EUR, die Förderung beträgt 80%, 793.160 EUR.
Bei der Maßnahme „Teilbereich X Revitalisierung ehemaliger Schwanenschlossstandort“ besteht das Ziel in der Revitalisierung der Brachfläche des ehemaligen Schwanenschloss-Standortes. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei die dauerhafte bauliche Sicherung und Fassung der Schwanenteichquelle mit einem gesicherten Wartungszugang und einer Möglichkeit zur Erlebbarkeit für die Parkbesucher dar. Die revitalisierte Fläche soll im Anschluss in die Parklandschaft des Gartendenkmals Schwanenteichpark wieder eingebunden werden und zur Aufwertung des gesamten Parks beitragen.
Für die Maßnahme Revitalisierung des Areals ehemaliges Schwanenschloss wurden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 765.200 EUR anerkannt. Der städtische Eigenanteil beträgt hier 153.049 EUR, die Förderung liegt bei 612.160 EUR.
Für beide Maßnahmen werden bis Anfang des kommenden Jahres die vorliegenden Planungen konkretisiert und weitergeführt sowie die behördlichen Genehmigungen eingeholt. Im Frühjahr 2020 sollen die öffentlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgen und danach der Baubeginn. Die Fertigstellung ist bis Ende März 2021 avisiert.