Das Garten- und Friedhofsamt informiert:
Am Sonntagvormittag schaffte es ein Kind nicht mehr aus eigener Kraft und Koordination, sein zwischen die Laufplanken im Bereich des Schwanentores verrutschtes Bein zu befreien, sodass Hilfe durch den Rettungsdienst der Feuerwehr hinzugerufen wurde. Ernsthafte Verletzungen sind nicht bekannt geworden. Vorsorglich wurde sofort die Spielanlage der neuen Schwanenstadt gesperrt, die bereits in der vergangenen Woche vom TÜV begutachtet worden war.
Heute fand ein Ortstermin mit dem Spielanlagenbauer, einem Vertreter des TÜVs, der Planerin und städtischen Mitarbeiter statt. Der Prüfer des TÜV konnte keinen Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der DIN EN 1176-1:2017 Spielplatzbau feststellen. In dem Bereich der Spielanlage, in dem das Bein eingeklemmt wurde, sind die Maße für Fangstellen (Pkt. 4.2.7 DIN EN 1176-1:2017 Schutz vor Fangstellen) immer eingehalten. Dies wurde durch das Nachmessen aller Spalten belegt und fotografisch dokumentiert. Obwohl nach fachlichen Gesichtspunkte also nicht notwendig, wurden die beiden Bereiche, in denen die Bodenplanken mit Spalten verlegt waren, nun vorsorglich neu verlegt. Die Arbeiten wurden durch den Prüfer des TÜV freigegeben und sind bereits abgeschlossen. Mit der Änderung der Konstruktion verringert sich aber auch der Spielwert der Anlage.
Spielplätze sollen für die Kinder einen Rahmen für kreatives Spiel und Fantasie bieten. Besonders wichtig ist aber auch das Vermitteln und Ausprobieren von motorischen Fähigkeiten und der Mut zu ungewohnten Wegen sowie das Erleben von Erfolg und Scheitern. Diese Aspekte kommen im „normalen“ Alltag oftmals zu kurz. Das Laufen über eine luftige Brücke, durch deren Boden der Grund des Spielplatzes zu sehen ist, war Teil der anspruchsvollen Spielstadt.