Das Bürgeramt informiert:
Wahlen sind die Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der aktiven Teilnahme der Bürger lebt. Auch Personen ohne festen Wohnsitz, die derzeit nicht für eine Wohnung im Freistaat Sachsen gemeldet sind, sich aber seit mindestens 3 Monaten gewöhnlich in Sachsen aufhalten und keine Wohnung in einem anderen Bundesland haben, sind wahlberechtigt. Wählen kann jedoch nur, wer in das Wählerverzeichnis seines Aufenthaltsortes eingetragen ist.
Wer nicht für eine Wohnung gemeldet ist oder sich erst nach Erstellung des Wählerverzeichnisses – also zwischen dem 22. Juli 2019 und 11. August 2019 - für eine Wohnung in Zwickau anmeldet, wird nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer sein Wahlrecht ausüben möchte, kann einen entsprechenden Antrag stellen.
Das Formular ist im Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Eine persönliche Antragsstellung im Bürgerservice ist während der üblichen Öffnungszeiten bis spätestens Samstag, dem 11. August 2019, 13 Uhr möglich. Schriftliche Anträge müssen bis spätestens Sonntag, den 11. August 2019 bei der Stadtverwaltung eingehen. Fristenbriefkästen befinden sich im Verwaltungszentrum, Werdauer Str. 62, sowie am Rathaus, Hauptmarkt 1.
Für Rückfragen steht der Bürgerservice im Rathaus zur Verfügung (Tel.: 0375 830; E-Mail: buegerservicezwickaude)