Das Bürgeramt informiert:
Das Landratsamt Zwickau hat die Wahl des Stadtrates sowie der Ortschaftsräte für gültig erklärt. Der Wahlprüfungsbescheid vom 17. Juli ging heute vorab per E-Mail in der Stadtverwaltung ein. In der Begründung stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest, dass die Prüfung sowohl der Wahl des Stadtrates als auch der Ortschaftsräte von Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Schlunzig und Rottmannsdorf keine Anlass gebe, die Wahl für ungültig zu erklären oder das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Ergebnis zu beanstanden. Weiterhin heißt es: „Im Übrigen lassen die vorgelegten Wahlunterlagen eine sorgfältige Wahlvorbereitung und Durchführung der Wahl erkennen“.
Der Bescheid bietet nun die Grundlage für die Konstituierung des neuen Stadtrates. Dessen erste Sitzung findet am Donnerstag, dem 22. August 2019 voraussichtlich um 16 Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt.