Kostenloses Mittagessen und Fahrkarten für Kinder aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen

veröffentlicht am: 12.07.2019

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Ab 1. August tritt deutschlandweit das „Starke-Familien-Gesetz“ für anspruchsberechtigte Familien in Kraft

Zum 1. August 2019 wird u. a. das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Es entfällt der Eigenanteil der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie ein kostenfreies Schülerticket. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Die Bundesinitiative möchte mit dieser Änderung gezielt Kinder aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen stärken.

Darüber freuen werden sich auch etwa 830 Zwickauer Kinder, die bisher im Leistungsbezug der freiwilligen Leistungen sind. Sie erhalten mit dem Bescheid/Änderungsbescheid bereits die Information, dass ab 1. August 2019 der Eigenanteil am gemeinschaftlichen Mittagessen und den Schülerbeförderungskosten entfallen. Weitergehende Informationen zum zukünftigen Ablauf werden die zuständigen Sozialleistungsträger erteilen.

Der Bürgerservice im Rathaus Zwickau, Hauptmarkt 1, nimmt bereits keine neuen Anträge mehr für den Zeitraum nach dem 1. August 2019 entgegen und informiert die Antragsteller über die veränderten Regularien.

Für junge Menschen und Familien in Zwickau bleiben auch weiterhin zusätzliche Sozialleistungen der Stadt bestehen, wie das Begrüßungsgeld für Neugeborene, das kostenfreie letzte Kindergartenjahr, die Schülerbeförderungskosten und der Zwickau-Pass für einkommensschwache Einwohner mit vergünstigten oder kostenfreien Kultur- und Freizeitangeboten. Die Verfahrensweisen bleiben unverändert und können auf der Internetseite der Stadt unter www.zwickau.de in der Rubrik Dienstleistungen nachgelesen werden. 

Ergänzende Informationen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de nachzulesen.

Symbolbild