Das Bürgeramt informiert:
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Zwickau sucht für die Landtagswahl am Sonntag, dem 1. September 2019 wieder Wahlhelfer. Nähere Informationen sowie das Formular für die Bereitschaftserklärung sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau entsprechend der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 bis 50 Euro. Wahlhelfer müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben, und teamfähig sein. Insgesamt werden rund 600 Wahlhelfer benötigt.
Fragen beantwortet auch das Sachgebiet Wahlen im Bürgeramt (Bürgeramt, Sachgebiet Wahlen, Werdauer Straße 62, Haus 4, Eingang A, 08056 Zwickau; Tel.: 0375 831205, Fax: 0375 831212; E-Mail: wahlhelferzwickaude).