Das Baudezernat informiert:
Die Stadtverwaltung legt keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zum Fashion Outlet Zwickau (FOZ) ein. Durch den am 14. Mai 2019 gefassten Beschluss des Gerichtes war die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, den der Betreiber gegen die Nutzungsuntersagung und gegen die Zwangsgeldandrohung erhoben hatte, wiederhergestellt worden. Das Outlet-Center war damit vorerst geöffnet.
Der nunmehr getroffenen Entscheidung, keine Beschwerde einzulegen, ging eine intensive Abwägung innerhalb der Stadtverwaltung voraus. Ausschlaggebend war die fundierte und für ein Eilrechtsverfahren ungewöhnlich ausführliche Begründung. In dieser wurde durch das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung insbesondere dargelegt, dass der Vorhabens- und Entwicklungsplan für das in Frage stehende Objekt rechtsgültig sei. Die Verwaltung hatte hingegen die Rechtsgültigkeit bezweifelt und daher eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, da vor der Eröffnung des FOZ keine Änderung der Nutzung des ehemaligen Möbelhauses in ein Einzelhandels-Outlet beantragt war.
Die Stadtverwaltung geht aufgrund der Gerichtsentscheidung davon aus, dass eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die zudem am Betrieb des FOZ derzeit nichts ändern würde, keine Aussichten auf Erfolg hätte. Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß hat Vertreter der im Stadtrat vertretenen Fraktionen am heutigen Vormittag über die Entscheidung der Stadtverwaltung informiert.