Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:
Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß dankt allen Wahlhelfern für ihren Einsatz: „Ohne dieses große Engagement wäre es nicht möglich, dass Menschen eines ihrer wichtigsten demokratischen Grundrechte wahrnehmen können: das Wahlrecht! Die Tätigkeit ist umso höher einzuschätzen, da die Frauen und Männer eine Mammutaufgabe zu bewältigen hatten.“ So sicherten die Helfer die Wahlhandlung in den Wahllokalen ab und mussten nach 18 Uhr noch die Auszählung von drei, in manchen Wahlbezirken vier Wahlen vornehmen, was gerade bei Stadtrats- und Kreistagswahlen einen immensen Aufwand mit sich bringt und hohe Konzentration erfordert. Pia Findeiß: „Vielen Dank für diesen Einsatz!“
In den insgesamt 73 Wahlbezirken waren am Sonntag rund 650 Wahlhelfer im Einsatz. Bei ungefähr 380 von ihnen handelte es sich um Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die sich für diese Tätigkeit gemeldet hatten. Außerdem sicherten weitere rund 70 Verwaltungsmitarbeiter die Wahl organisatorisch ab, etwa im Wahlstab, bei der Ausstattung der Wahllokale oder der Entgegennahme von Ergebnismeldungen oder Unterlagen. In einigen Wahlbezirken musste die Auszählung unterbrochen werden. Diese wurde heute fortgesetzt.
Die vorläufigem Wahlergebnisse für das Stadtgebiet Zwickau, die am 27. Mai feststanden, sind im Internet unter https://wahlen.zwickau.de/wahlen/2019/ zu finden. Bei einer Wahlbeteiligung von 54,94 % (2014: 41,16 %) erzielten die Wahlvorschläge für die Stadtratswahl folgende Resultate:
- CDU: 22,01 %/ 11 Sitze
- DIE LINKE: 14,68 %/ 8 Sitze
- SPD: 10,21 %/ 5 Sitze
- BfZ: 10,69 %/ 5 Sitze
- AfD: 21,87 %/ 11 Sitze
- GRÜNE: 6,54 %/ 3 Sitze
- FDP: 5,57 %/ 3 Sitze
- Tierschutzpartei: 3,62 %/ 1 Sitz
- Zukunft Zwickau: 2,83 % 1 Sitz
Blaue #Team Petry (0,78 %) und Freie Wähler Zwickau (1,21 %) werden entsprechend des vorläufigen Endergebnisses nicht im Stadtrat vertreten sein.
Das Wahlergebnis wird durch den vom Stadtrat gewählten Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung festgestellt. Danach erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt („Pulsschlag“) und schließlich die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt. Erst danach steht das Ergebnis endgültig fest.