Die Wahlen am 26. Mai – häufig gestellte Fragen

veröffentlicht am: 22.05.2019

Das Bürgeramt informiert:

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum europäischen Parlament sowie Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen statt. Die Wahllokale haben an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind für die EU-Wahlen 73.093 Personen und bei der Stadtratswahl 73.803 Personen. Die Ortschaftsratswahlen werden in Zwickau in den Stadtteilen Cainsdorf, Crossen, Mosel, Oberrothenbach, Rottmannsdorf und Schlunzig durchgeführt. Insgesamt sind hier 6.652 Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben.

Abgesichert werden die Wahlen von rund 650 ehrenamtlich tätigen Personen. Diese arbeiten in den Wahlbezirken, meist „Wahllokal“ genannt, in Wahlvorständen zusammen. Hinzu kommen rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welche die Wahlen organisatorisch absichern.

Nachfolgend haben wir einige Fragen aufgeführt, die immer wieder gestellt werden.

 

Was muss ich zur Wahl mitbringen, um meine Stimmen abgeben zu können?

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie einen Personal- oder Reisepass (als ausländischer Unionsbürger ihren Identitätsausweis) bereit. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen.

In welchen Wahlraum muss ich gehen?

Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung aufgeführt.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden und ihren Wahlraum vergessen haben, können Sie unter Tel.: 0375 830 nachfragen. Die Übersicht der Wahllokale finden Sie in der Wahlbekanntmachung im Amtsblatt „Pulsschlag“ (Ausgabe Nr. 10 vom 15. Mai 2019). Der Pulsschlag ist auch unter www.zwickau.de/amtsblatt zu finden.

Tipp: In der Regel wählen Ihre Nachbarn im gleichen Wahlraum wie Sie. Fragen Sie nach…

Welche Wahllokale sind barrierefrei?

Die Info zur Barrierefreiheit finden Sie ebenfalls in der Wahlbenachrichtigung. Insgesamt sind lediglich zwei der 53 am Wahlsonntag zur Verfügung stehenden Wahllokale nicht barrierefrei, nämlich in Niederhohndorf und in Rottmannsdorf. Alle anderen sind barrierefrei oder zumindestens mit Hilfe zugänglich. Die Übersicht aller Wahlbezirke sowie der Hinweis zur Barrierefreiheit waren im „Pulsschlag“ (Ausgabe Nr. 10 vom 15. Mai 2019) abgedruckt. Dieser steht online unter www.zwickau.de/amtsblatt zur Verfügung.

Ich habe meine Briefwahlunterlagen noch zu Hause. Bis wann müssen diese wo abgegeben werden?

Die Unterlagen müssen bis spätestens 26. Mai 2019, 18 Uhr in der Stadtverwaltung eingegangen sein. Es können auch folgende Briefkästen der Stadtverwaltung genutzt werden:

  • Briefkasten am Rathaus (neben dem Haupteingang)
  • Briefkasten (der Stadtverwaltung Zwickau!) am Verwaltungszentrum (neben dem Haupteingang an der Werdauer Straße 62)

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde? Kann ich noch per Briefwahl wählen?

Anträge auf Erteilung eines Wahlscheines können Sie nur in nachweisbaren Krankheitsfällen am Wahltag bis 15 Uhr stellen. Es kann auch ein Bevollmächtigter diesen Antrag stellen, wenn er durch eine schriftliche Vollmacht nachweist, dass er dazu berechtigt ist. Dann erhalten Sie noch Briefwahlunterlagen und können so an der Wahl teilnehmen. Jedoch müssen die Briefwahlunterlagen vor 18 Uhr im Briefkasten an der aufgedruckten Adresse auf dem Wahlbrief eingeworfen werden.

Wie viele Stimmzettel bekomme ich?

Sie erhalten drei Stimmzettel. In Stadtteilen, in denen der Ortschaftsrat zu wählen ist, bekommen Sie vier Stimmzettel.

Der Stimmzettel der Europawahl ist weiß, der Stimmzettel der Kreistagswahl ist rosa, die Stimmzettel der Stadtratswahl sind grün und die Stimmzettel aller Ortschaftsratswahlen sind von gelber Farbe.

Kann ich mir die Stimmzettel schon vor dem Wahlsonntag ansehen?

Musterstimmzettel für die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahlen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Wahl zum Europäischen Parlament?

Bei den EU-Wahlen Parlament hat jeder Wähler eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlags gibt es einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in den Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.

Wie viele Stimmen habe ich bei den Kreistags- und Stadtratswahlen?

Bei der Wahl zum Stadtrat und zum Kreistag hat jeder Wähler drei Stimmen.

Der Stimmzettel enthält für die Stadtratswahl und für die Kreistagswahl unter fortlaufender Nummer die zugelassenen Wahlvorschläge (Parteien bzw. Gruppierungen) und die jeweiligen Kandidaten mit Familiennamen, Vornamen und Beruf oder Stand in der zugelassenen Reihenfolge. Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind.

Dabei können Sie als Wähler Ihre drei Stimmen beliebig vergeben. Sie können die drei Stimmen entweder auf einen Bewerber konzentrieren („kumulieren") oder sie verteilen sie auf bis zu drei Bewerber auch verschiedener Wahlvorschläge („panaschieren"). Dabei müssen Sie nicht alle Stimmen vergeben.

Wichtig: Wenn Sie mehr als drei Stimmen vergeben, wird der Stimmzettel ungültig.

Wie viele Stimmen kann ich bei den Ortschaftsratswahlen abgeben?

Sie haben auch bei den Ortschaftsratswahlen drei Stimmen. Bei den Ortschaftsratswahlen in Cainsdorf, Crossen, Mosel und Rottmannsdorf erfolgt die Stimmabgabe analog der Kreistags- und Stadtratswahl.

Anders ist es in Oberrothenbach und Schlunzig, wo nur ein Wahlvorschlag („Liste“) eingereicht wurde. Der Stimmzettel enthält hier einen zugelassenen Wahlvorschlag unter Angabe der Bezeichnung, die Familiennamen, Vornamen und Beruf oder Stand seiner Bewerber. Außerdem sind auf dem Stimmzettel drei freie Zeilen zu finden, in die Wähler andere Personen eintragen können, um diese zu wählen. Es können dementsprechend die Bewerber, deren Namen im Stimmzettel aufgeführt sind, und andere Personen gewählt werden.

Der Wahlberechtigte kann jedem Bewerber oder jeder anderen Person nur eine Stimme geben. Er gibt bis zu drei Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel Bewerber durch Ankreuzen oder auf andere eindeutige Weise, andere Personen durch eindeutige Benennung auf den freien Zeilen als gewählt kennzeichnet.

Musterstimmzettel sind unter https://www.zwickau.de/de/politik/wahlen/ortschaftsratswahlen.php zu finden.

Kann ich als Bürger noch Wunschkandidaten auf den Stimmzetteln für die Stadtratswahl hinzufügen?

Das ist bei der Stadtratswahl nicht möglich. Der Stimmzettel würde dadurch ungültig!

Kann man die Wahlkabine in Begleitung aufsuchen?

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich helfen lassen. Dazu kann sich der Wahlberechtigte von einer Hilfsperson, die auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein kann, in die Wahlkabine begleiten lassen. Der Wahlberechtigte hat dies dem Wahlvorstand vorher mitzuteilen.

Ansonsten ist die Begleitung durch Dritte, auch durch den Ehepartner oder die eigenen Kinder (Ausnahmen sind Babys und Kleinstkinder), nicht möglich.

Darf ich Fotos im Wahlraum und in der Wahlkabine machen?

Nein. Fotos im Wahlraum sind aus verschiedenen Gründen nicht gestattet. Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine widerspricht dem Grundsatz einer geheimen Wahl. Das Sächsische Staatsministerium des Innern betont: „Im Wahlraum und in der Wahlkabine herrscht ein generelles Film- und Fotoverbot. Wenn für den Wahlvorstand erkennbar ist, dass Sie in der Wahlkabine gefilmt oder fotografiert haben, wird er Sie von der Stimmabgabe ausschließen.“

Bekommt man einen neuen Stimmzettel, wenn man aus Versehen das Kreuz an der falschen Stelle gesetzt hat und korrigieren möchte?

Wenn Sie sich verschrieben oder den Stimmzettel versehentlich unbrauchbar gemacht haben sollten, ist Ihnen vom Wahlvorstand auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen. Der alte Stimmzettel ist vor den Augen eines Mitgliedes des Wahlvorstands zu vernichten, beispielsweise zu zerreißen.

Wer zählt wann die Stimmen aus?

Die Stimmauszählung und damit die Ermittlung der Ergebnisse wird von den ehrenamtlich tätigen Wahlvorständen („Wahlhelfern“) in den jeweiligen Wahlbezirken vorgenommen. Sie beginnen damit nach dem Ende der Wahlhandlung ab 18 Uhr.

Erfolgt die Auszählung der Stimmen hinter verschlossenen Türen?

Nein, denn auch die Auszählung der Stimmen und die Ergebnisermittlung ist öffentlich. Die zehn Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses übrigens am Wahltag im Verwaltungszentrum (Haus 9, ehemaliger Stadtratssaal, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau) zusammen.

Wichtig ist, dass die Wahlhelfer ungestört die Auszählung vornehmen können. Störer können durch den Wahlvorstand im Zweifelsfall ermahnt oder – notfalls – des Raumes verwiesen werden.

In welcher Reihenfolge werden die einzelnen Wahlen am 26. Mai 2019 ausgezählt?

Die Auszählung erfolgt in der Reihenfolge EU-Wahl, Stadtratswahl, Kreistagswahl, Ortschaftsratswahl.

Wird die Ergebnisermittlung irgendwann in der Nacht unterbrochen?

Eine Unterbrechung ist nicht geplant. Sollten es besondere Umstände erforderlich machen, etwa Erschöpfung in den Wahlvorständen, würde die Auszählung der Stimmen unterbrochen. In diesem Fall würden die Stimmzettel verpackt, gesiegelt und gesichert in das Verwaltungszentrum gebracht. Dort würden sie in einen Raum gebracht, verschlossen und bewacht. Die Stimmauszählung würde dann am Montag, dem 27. Mai 2019 fortgesetzt.

Wie erfahre ich am Wahlabend bzw. in der Wahlnacht die Ergebnisse?

Nach 18 Uhr werden die Ergebnisse der verschiedenen Wahlen auf den städtischen Internetseiten zu sehen sein. Dabei werden, sobald die Resultate gemeldet wurden, sowohl die Ergebnisse aus den jeweiligen Wahlbezirken als auch der jeweilige Zwischenstand des Gesamtergebnisses präsentiert.

Ist das Ergebnis der Stimmauszählung schon das amtliche Endergebnis?

Beim Ergebnis der Stimmauszählung durch die Wahlvorstände handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis. Das eigentliche Wahlergebnis wird – entsprechend der gesetzlichen Regelungen - durch den vom Stadtrat gewählten Gemeindewahlausschuss festgestellt. Danach erfolgt die Bekanntmachung im Amtsblatt („Pulsschlag“) und schließlich die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Dies ist für Zwickau das Landratsamt. Erst danach steht das Ergebnis endgültig fest.

Wann tagt der neue Stadtrat?

Die konstituierende Sitzung soll voraussichtlich am 22. August 2019 stattfinden.

Ich habe noch weitere Fragen. Wo erhalte ich Antworten?

Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Für Fragen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices im Rathaus zur Verfügung (Tel.: 0375 830).