Das Baudezernat informiert:
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat die Entscheidung im Verfahren zum Eilrechtsschutz zwischen der Schmid GmbH, als Betreiberin des Fashion Outlet Zwickau in Pölbitz, und der Stadt Zwickau getroffen. Entsprechend des Beschlusses ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, den der Betreiber gegen die Nutzungsuntersagung und gegen die Zwangsgeldandrohung erhoben hatte, wiederhergestellt. Konkret bedeutet das, dass das Fashion Outlet Zwickau weiterhin geöffnet bleiben kann.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ging heute per Post bei der Stadtverwaltung ein. Diese wird nun das 32-seitige Dokument analysieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Eine Aussage, ob die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde beim zuständigen Oberverwaltungsgericht einlegt, kann daher heute noch nicht getroffen werden. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen.
Die Stadt Zwickau hatte am 15. März 2019 eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen und den Sofortvollzug angeordnet. Nach Auffassung der Verwaltung hätte vor der Eröffnung des Fashion Outlet Zwickau in einem früheren Möbelhaus ein Antrag auf Nutzungsänderung erfolgen müssen. Begründet wurde diese Auffassung u. a. damit, dass der Vorhabens- und Erschließungsplan aus dem Jahr 1992 wegen eines Formfehlers jetzt nicht als Rechtsgrundlage für die Nutzung als Outlet herangezogen werden kann.