Das Garten- und Friedhofsamt informiert:
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel auf städtischen Flächen entsprechend des Stadtratsbeschlusses nicht mehr zulässig. Das Garten- und Friedhofsamt und die beauftragten Unternehmen, die alle entsprechend eingewiesen sind, verwenden daher zur chemischen Unkrautbehandlung biologisch wirksame Mittel mit dem Wirkstoff Pelargonsäure. Das unter dem Namen Finalsan bekannte Herbizid wurde von der Landesdirektion in Chemnitz für die Verwendung im Stadtgebiet Zwickau bestätigt.
Für einen umfassenden Erfolg bei der Unkrautbekämpfung werden auch thermische Verfahren (Heißdampf, Heißwasser) eingesetzt und nach wie vor das manuelle Unkrautentfernen (Unkrautbürste, Kehrmaschine, etc.). Grundsätzlich gilt es, die Vorgaben entsprechender Regelungen, wie der Straßenreinigungssatzung, zu erfüllen. Begleitflora sollte aber auch dort, wo keine Forderungen der Verkehrssicherheit entgegenstehen, verbleiben können.