Das Baudezernat informiert:
Die Mieterin Schmid GmbH hat gegen die Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug der Stadt Zwickau am 20. März 2019 Widerspruch erhoben. Diesem Widerspruch wird seitens der Stadt Zwickau nicht abgeholfen und deshalb zur Entscheidung an die Landesdirektion Sachsen als zuständiger Widerspruchsbehörde abgegeben. Am Verwaltungsgericht Chemnitz ist das Verfahren seit 26. März 2019 ebenfalls anhängig. Die Anwälte der Schmid GmbH haben sich an das Verwaltungsgericht gewendet, um mit einem Eilantrag zu erreichen, dass das Outlet bis zur Entscheidung in der Hauptsache interimsweise öffnen kann.
Das Verwaltungsgericht hat am heutigen Nachmittag (27. März 2019) in einer Vorentscheidung beschlossen, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vorläufig wiederhergestellt wird. Dieser Beschluss stellt noch keinen Vorgriff auf die eigentliche Eilentscheidung dar. Vielmehr berücksichtigt das Gericht etwaige gravierende Nachteile, die dem Mieter durch einen Sofortvollzug der Nutzungsuntersagung entstehen könnten. Es wird dementsprechend derzeit kein Einschreiten der Stadt gegen eine (auch kurzfristige) Eröffnung des Outlets geben. Inhaltlich bleibt die Stadt Zwickau jedoch bei ihrer Rechtsauffassung.
Parallel zum rechtlichen Verfahren laufen die Gespräche mit dem Mieter Schmid GmbH weiter. So gab es Treffen in der vergangenen Woche wie auch heute. Wunsch der Stadt ist es, die Schmid GmbH nicht als Investor in Zwickau zu verlieren, sondern eine Brücke in die Innenstadt zu bauen.