Das Amt für Finanzen informiert:
Das Amt für Kommunalaufsicht im Landratsamt Zwickau hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde den Bescheid zur Haushaltssatzung 2019/2020 der Stadt Zwickau erlassen und deren Gesetzmäßigkeit festgestellt.
Die in der Satzung für das Jahr 2020 enthaltene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.000.000 EUR und der damit verbundene kreditfinanzierte Anteil der in 2019 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für 2020 wurden vorerst nicht genehmigt. Die Stadt Zwickau ist aber berechtigt, einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung zu stellen.
Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt in dem am 20.02.2019 erscheinenden Pulsschlag. Weiterhin ist es gesetzlich erforderlich, den Haushaltsplan mit der Haushaltssatzung eine Woche lang zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann öffentlich auszulegen. Nach Verstreichen dieser Auslegungsfrist kann der Haushalt für das Jahr 2019 rückwirkend zum ersten Januar am 28.02.2019 in Kraft treten.