Demokratie (er)leben – Wahlhelfer werden

veröffentlicht am: 23.01.2019

Das Bürgeramt informiert:

Wählen gehört zu den grundlegenden demokratischen Rechten. Um dies organisatorisch absichern zu können, bedarf es der aktiven Mitwirkung durch die Bürgerinnen und Bürger. Das Bürgeramt sucht derzeit noch 300 Personen, die sich am Sonntag, dem 26. Mai 2019 als Wahlhelfer engagieren. An diesem Tag finden die Wahl zum europäischen Parlament sowie die Stadtrats-, Kreistags- und – in einigen Zwickauer Stadtteilen – die Ortschaftsratswahlen statt.

Die 63 Wahllokale in der Stadt Zwickau sind am letzten Sonntag im Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Der jeweilige Wahlvorstand setzt sich aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter sowie einem Schriftführer und drei bis fünf Beisitzern zusammen. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören insbesondere die Prüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel sowie die Ermittlung des Ergebnisses nach dem Ende der Wahlzeit. In der Regel arbeiten die Wahlvorstände in zwei Schichten. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen alle Mitglieder anwesend sein. Alle Wahlhelfer sollten sich darauf einstellen, bis nach Mitternacht im Einsatz zu sein.

Für den Einsatz als Wahlhelfer sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich. Sie müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Wahlhelfer dürfen weder selbst zur Wahl stehen noch als Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt sein. Des Weiteren sollten sie gesundheitlich in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben und teamfähig sein.

Nähere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Hier stehen sowohl ein pdf-Formular als auch ein Online-Formular für die Anmeldung als Wahlhelfer zur Verfügung. Wer keinen Internetzugang besitzt oder die Online-Anmeldemöglichkeit nicht nutzen will, wendet sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wahlen im Bürgeramt. Diese übermitteln die Erklärung zur Übernahme des Ehrenamtes und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer bezahlt die Stadt Zwickau eine Aufwandsentschädigung nach der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung. Je nach Funktion beträgt diese zwischen 35 und 60 Euro. Für die Wahlvorsteher und Schriftführer sowie für deren Stellvertreter bietet die Stadtverwaltung im Vorfeld entsprechende Schulungen an. Insgesamt soll der Wahlsonntag am 26. Mai von rund 650 Wahlhelfern abgesichert werden.