Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Einreichung der Auszeichnungsvorschläge bis 16. Juni 2018 möglich
Bis zum 16. Juni 2018 können Verbände, Vereine, Kirchgemeinden, Parteien, Institutionen oder sonstige Einrichtungen und Gruppierungen wieder Auszeichnungsvorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit einreichen.
Anlaufstelle hierfür ist das Amt für Schule, Soziales und Sport, Sachgebiet Haushalt & soziale Angelegenheiten/Wohngeldbehörde, Hauptmarkt 1, Jessica Hertel, Telefon 0375 834035.
Die notwendigen Antragsformulare/Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind im Rathaus, Hauptmarkt 1, Amt für Schule, Soziales und Sport, 1. OG, Zimmer 1.30
- dienstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,
- donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
und auch im Internet unter www.zwickau.de auf den Seiten des o. g. Amtes erhältlich.
Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt im August 2018. Im Anschluss daran erfolgt die Einladung der Auszuzeichnenden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Personen
Die Auszuzeichnenden müssen
- Bürger der Stadt Zwickau,
- 50 Jahre und älter und
- seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss:
- unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von
- 40 Euro oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
- mind. 8 Stunden/Woche betragen und
- eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl
- entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).
Die letzte Auszeichnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurück liegen.
Im Ausnahmefall kann der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt tätig ist, aber einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden.
Auswahlkriterien für die Auszeichnung von Gruppen
Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen
- in der Stadt Zwickau tätig sein und
- seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit der Stadt tätig sein.
Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurück liegen.