Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:
Ende 2017 beschloss der Zwickauer Stadtrat die Wiedereinführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres. Die Erziehungsberechtigten werden demnach für 12 Monate von der Beitragspflicht befreit.
Da das Schuljahr 2019/2020 am 19. August 2019 beginnen wird, tritt die entsprechende Richtlinie am 1. September 2018 in Kraft. So ist sichergestellt, dass die Kinder die jeweilige Einrichtung 12 Monate vor Schuleintritt (September 2018 bis einschließlich August 2019) kostenfrei nutzen können.
Ziel war von Beginn an, den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass auch alle Eltern von der freiwilligen sozialen Leistung der Stadt Zwickau profitieren können.
In allen Kindertageseinrichtungen wurde den betroffenen Eltern ein Antragsformular ausgehändigt und im direkten Kontakt zum Antragsprozess informiert. Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist, dass die Erziehungsberechtigten und Kinder ihren Hauptwohnsitz in Zwickau haben und eine Kindertageseinrichtung in Zwickau besucht wird. Zudem muss eine Übernahme des Elternbeitrages durch den Landkreis Zwickau ausgeschlossen sein.
Insgesamt 728 Kinder können von diesem Angebot profitieren - 498 Kinder in Kitas freier Träger und 230 Kinder in kommunalen Kindertageseinrichtungen.
In den kommunalen Kitas liegen bisher bereits 191 Anträge vor. Der gesamte Antragseingang in Kitas freier Träger liegt der Stadtverwaltung – wie vereinbart – erst im letzten Quartal 2018 vor.
Zwickau erweitert damit den Katalog der freiwilligen Leistungen und wird seinem Ruf als soziale Stadt erneut gerecht.