Das Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde informiert:
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten für die JVA und der Aufhebung der damit in Verbindung stehenden Verkehrseinschränkungen wird die vormals im hinteren Bereich der Bülaustraße bestehende Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Aufgrund der nicht mehr bestehenden Relevanz der Straßenstrecke für den LKW-Verkehr ist künftig wieder eine Befahrung in beide Verkehrsrichtungen möglich.