Das Tiefbauamt und das Garten- und Friedhofsamt informieren:
Mit Schmuddelwetter und sinkenden Temperaturen kündigt sich auch in unserer Region so langsam der Winter an. Meteorologen rechnen für die nächsten Tage sogar mit ersten Schneeschauern. Vielerorts wurde die Winterdienstbereitschaft hergestellt. Auch der Winterdienst der Stadt Zwickau ist gewappnet, um im Bedarfsfall zeitnah ausrücken zu können.
Winterdienst Tiefbauamt
Zur Absicherung des Winterdienstes 2018/19 stehen dem städtischen Bauhof insgesamt 16 Winterdienstfahrzeuge (8 LKW und 8 Multicar) im 2-Schichtbetrieb zur Verfügung: 5 LKW und 6 Multicar gehören zum Fuhrpark des kommunalen Bauhofs, 3 LKW und 2 Multicar können im Bedarfsfall über Fremdfirmen zum Einsatz kommen. Hinzu kommen 15 weitere Arbeiter und 6 Kleintransporter, so dass insgesamt 41 Mitarbeiter und 10 Arbeitskräfte von Fremdfirmen für den Winterdienst zur Verfügung stehen. (Fremdfirmen: Einsatz entsprechend der Witterung und in Absprache mit dem Schichtleiter und dem Amt/SGL).
Der Winterdienst arbeitet montags bis freitags im Zwei-Schicht-System von 4 bis 22 Uhr, Handkräfte von 5 bis 13.30 Uhr. An den Wochenenden und Feiertagen gibt es in der Zeit von 5 bis 20 Uhr einen Bereitschaftsdienst. Je nach Witterung werden die Einsatzzeiten entsprechend angepasst bzw. erweitert.
Der Winterdienst erfolgt nach festgelegten Einsatzplänen, die nach Dringlichkeiten („Gefährlichkeit und Verkehrswichtigkeit“) geordnet sind und in genau dieser Reihenfolge abgearbeitet werden:
- Streckennetz A - für Infrastruktur wichtige Straßen, Bundes-, Kreis- und Staatsstraßen, Autobahnzubringer,
- Streckennetz B - sonstige wichtige Straßen, Buslinien, die nicht bereits mit "A" abgearbeitet werden, Haupterschließungsstraßen und Straßen zu öffentlichen Einrichtungen,
- Streckennetz C - sonstige Straßen, die auf Grund ihrer Verkehrsbedeutung A und B nachstehen, die Abarbeitung der Straßen der Kategorie "C" erfolgt ausschließlich auf Anweisung des Schichtleiters, wenn diese Gefahrenpunkte aufweisen,
- Streckennetz D - Straßen, die auf Grund ihrer geringen Verkehrsbedeutung nur in Ausnahmefällen vom Winterdienst betreut werden, diese weisen im Wesentlichen keine Gefahrenpunkte auf.
Für den bevorstehenden Winter liegen im kommunalen Bauhof insgesamt 2.440 t Streusalz, 50 t Splitt und 25 t Blähschiefer bereit.
Winterdienst Garten- und Friedhofsamt
Über das Garten- und Friedhofsamt werden die Winterdienstleistungen mittels 5 Spezialfahrzeugen abgesichert. Die Fahrzeuge sind klein und wendig und somit gut geeignet für Einsätze auf Fußwegen, in Grün- und Parkanlagen und in öffentlichen Bereichen. Darüber hinaus stehen für den Bedarfsfall zwei weitere mittelgroße Fahrzeuge zur Verfügung, die kurzfristig für den Winterdienst umgerüstet werden können. Auch Handarbeitskräften stehen zur Verfügung. Bei entsprechendem Winterwetter werden durchschnittlich 10 bis 14 Mitarbeiter mit diesen Aufgaben betraut.
Der Winterdienst des Garten- und Friedhofsamtes erfolgt in enger Abstimmung mit den Kollegen des Tiefbauamtes.
Grundsätzlich wird er im Zeitraum von 4 bis 20 Uhr sichergestellt. Zur Absicherung aller Leistungen sind entsprechende Rufbereitschaften eingeteilt.
Entsprechend der satzungsrechtlichen Vorgaben kommen im Rahmen des Winterdienstes eher abstumpfende als auftauende Stoffe zum Einsatz. Aufgrund seines geringen Gewichts wird sich hier zumeist für Blähschiefer entschieden. Derzeit sind noch 50 m³ vorrätig. Der Streusalzbedarf des Garten- und Friedhofamtes liegt bei etwa 2 t pro Jahr. Dieser kommt für besonders sicherungsbedürftige Teilflächen zum Einsatz.
Nicht alle Leistungen können aus eigener Kraft erbracht werden. Deshalb sind für einen Teil der zu bewältigen Aufgaben entsprechend spezialisierten Fachfirmen vertraglich gebunden.
Hinweis für Verkehrsteilnehmer
Es wird darauf hingewiesen, dass alle eventuell kommenden winterlichen Probleme nur gemeinsam gemeistert werden können.
- Kraftfahrer sollten vom ersten Tag an auf die Winterausrüstung an ihrem Kfz achten und ihre Fahrweise den veränderten Bedingungen anpassen.
- Bürger sollten ihren Anliegerpflichten pünktlich und ordentlich nachkommen.
- Auch Fußgänger sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu mehr Vorsicht und Rücksicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern aufgerufen.