Der Stadtrat der Stadt Zwickau beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit den verkaufsoffenen Sonntagen im Advent. Anlass ist ein Schreiben des Amtes für Kommunalaufsicht, mit dem die Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechende Verordnung teilweise in Frage stellt.
Der Stadtrat hatte am 20. September 2018 die Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage 2018 beschlossen. Mit dieser sollten Geschäfte für die Bereiche der Innenstadt innerhalb des Dr.-Friedrichs-Rings, zuzüglich der Äußeren Plauschen Straße, der Äußeren Schneeberger Straße und des Stadtteils Schedewitz am 9. Dezember 2018 und am 23. Dezember 2018 von 12 bis 18 Uhr öffnen können. Mit dieser Regelung war bereits eine Einschränkung gegenüber den Vorjahren vorgenommen worden. Sowohl 2016 als auch 2017 konnten Verkaufsstellen in der gesamten Stadt an den Adventssonntagen öffnen. Die beschlossene Rechtsverordnung trat nach der Bekanntmachung im Amtsblatt „Pulsschlag“ am 11. Oktober 2018 in Kraft und wurde dem Landratsamt angezeigt.
Im Einzelnen hinterfragt das Amt für Kommunalaufsicht den Gebietszuschnitt. Hingewiesen wird darauf, dass der Weihnachtsmarkt, der als Grund für die Sonderöffnung angegeben wurde, ausschließlich in der Innenstadt stattfände. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Weihnachtsmarkt und dem Stadtteil Schedewitz wird nicht gesehen. Somit dürfte nach Auffassung des Landratsamtes eine Ladenöffnung in Schedewitz sowie in der Äußeren Schneeberger Straße nicht zulässig sein. Dass die diesjährige Rechtsverordnung im Gegensatz zu früheren anders beurteilt wird, dürfte mit andere Städte betreffenden Gerichtsverfahren zusammenhängen. Die Rechtsprechung der jüngsten Vergangenheit setzte zunehmend engere Grenzen in der Auslegung des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes.
Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß hat daher in der Ältestenratssitzung, die am heutigen Freitag stattfand, über den Sachverhalt informiert. Die Änderungsverordnung über die verkaufsoffenen Sonntage soll in der nächsten regulären Stadtratssitzung behandelt werden. Die Verwaltung wird vorschlagen, den Geltungsbereich auf die Innenstadt innerhalb des Rings einschließlich der Äußeren Plauenschen Straße zu beschränken. „Ein misslicher Vorgang, insbesondere für die Händler des Glück-Auf-Centers!“, betont Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß. „Aufgrund der Rechtsprechung macht es so kurz vor dem Advent jedoch keinen Sinn, sich den deutlichen Hinweisen des Landratsamtes zu verschließen. Um Rechtssicherheit zu erlangen und um wenigstens die Sonntagsöffnungen in der Innenstadt zu gewährleisten, ist ein erneuter Beschluss unumgänglich.“